Schulanmeldung zum Schuljahr 2025/26

Wen betrifft es? 

Alle Kinder, die im Schuljahr 2025/26

  • erstmals schulpflichtig werden, d. h. im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind
  • oder im vergangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden
  • bzw. im vorigen Schuljahr den Einschulungskorridor gewählt haben.

Folgende Kinder können auch angemeldet werden:

  • Kinder, die im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2025 sechs Jahre alt werden (auf Antrag)
  • Kinder, die ab dem 01.01.2026 sechs Jahre alt werden (mit schulpsychologischem Gutachten)

Ist Ihr Kind zwischen dem 01.07. und dem 30.09.2019 geboren, können Sie nach der Schulanmeldung und einem Beratungsgespräch von der Korridorlösung Gebrauch machen, d. h. Ihr Kind wird erst zum Schuljahr 2025/26 eingeschult. 
 

Wie läuft die Schulanmeldung ab?

  • Ende Januar: schriftliche Information an alle Eltern per Post 
  • 3 Februar 2025 um 18.30 Uhr: Elterninformationsabend im Bürgersaal 
  • 10. - 14. Februar 2025 und 17. - 21. Februar 2025: telefonische Terminvergabe für die Schulanmeldung
  • 11. März 2025 von 8 Uhr bis ca. 16 Uhr: Schulanmeldung (Termine nach telefonischer Vereinbarung) 
  • Einladung zum Schulspiel für ausgewählte Kinder 
  • 16. September 2025: erster Schultag für alle Erstklasskinder 

Was benötigen Sie zur Schulanmeldung am 11. März 2025? 

  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes (bei ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen den Reisepass)
  • den „Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“. Das ist die Bescheinigung vom Gesundheitsamt über die Schuleingangsuntersuchung sowie die Masernschutz-bescheinigung/ Impfpass.
  • den Sorgerechtsbeschluss, falls nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Schulanmeldung mit!

Elterninformationsabend

Die Eltern der zukünftigen Schülerinnen und Schüler können sich vorab bei einem Informationsabend über das Einschulungsprocedere, die Arbeit der Grundschule Neukeferloh mit dem Profil der Flexiblen Eingangsstufe und die Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart informieren. 

Wünschen Sie eine andere Schule für ihr Kind? 

Alle Kinder werden an der öffentlichen Grundschule angemeldet, in deren Schulsprengel sie wohnen. Andernfalls muss ein Gastschulantrag gestellt werden. 
Wenn Sie beabsichtigen, dass Ihr Kind eine Privatschule, ein Förderzentrum oder eine andere Schule außerhalb des Schulsprengels besucht, ist das der Sprengelschule mitzuteilen.

Sollten Sie noch Fragen haben oder ein Beratungsgespräch wünschen, melden Sie sich gerne bei uns im Sekretariat. 

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